Terms of service of OrderKick. The legally binding version is in German.
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Anbieter von OrderKick ist N.Kilinc Werbetechnik, Inh. Necmettin Kilinc, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von OrderKick zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
(2) OrderKick richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Restaurants und andere Gastronomiebetriebe (Restaurant) sowie Agenturen und Dienstleister, die OrderKick für Restaurants buchen und betreuen (Partner). Bei der Registrierung bestätigt der Kunde gesondert, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und berechtigt ist, den Vertrag für das Unternehmen abzuschließen; der Anbieter speichert diese Bestätigung. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht. „Gäste“ sind die Kunden eines Restaurants, „Standort“ ist ein Betriebsort mit eigener Bestellseite.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen nur dem Verständnis.
2. Leistungen von OrderKick
(1) OrderKick ist eine Software, die der Anbieter über das Internet bereitstellt (Software as a Service). Sie ermöglicht einem Restaurant, Bestellungen und Reservierungen seiner Gäste über eine eigene Bestellseite anzunehmen und zu verwalten: Speisekarte, Öffnungszeiten, Liefergebiete und Liefergebühren, Annahme und Bearbeitung der Bestellungen im Dashboard, in der Bestell-App und am Drucker, Gutscheine und Stammkundenaktionen, Reservierungen, Rechnungen, Belege und Exporte, Berichte, Benachrichtigungen an Gäste, die Anbindung eines Zahlungsdienstes sowie die Verwaltung mehrerer Standorte. Für Partner kommt die Verwaltung betreuter Restaurants hinzu. Der Umfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
(2) Der Anbieter ist technischer Dienstleister. Er ist nicht Vertragspartner zwischen Restaurant und Gast, vermittelt keine Bestellungen, ist weder Zahlungsdienstleister noch Verkäufer der Speisen und stellt Rechnungen nicht im Namen des Restaurants aus. Das Restaurant verkauft, liefert und rechnet gegenüber seinen Gästen selbst ab und ist für Inhalt, Preise, Qualität und Erfüllung seines Angebots verantwortlich.
(3) Der Anbieter betreibt die Software in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Er darf sie weiterentwickeln, ändern und einzelne Funktionen anpassen oder einstellen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Einschränkungen, die den vertraglich geschuldeten Kern der Leistung wesentlich verschlechtern, kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform an; der Kunde kann dann nach Ziffer 5 (4) außerordentlich kündigen.
(4) Funktionen können von der Freigabe durch den Anbieter oder von Voraussetzungen abhängen, die der Kunde erfüllen muss (Ziffer 4). Beta- und Testfunktionen sind als solche gekennzeichnet und ohne Zusicherung der Verfügbarkeit.
3. Vertragsschluss und Testphase
(1) Der Kunde gibt mit dem Abschluss der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Anbieter nimmt es durch die Anlage des Kontos an. Die Einrichtung ist kostenlos; die kostenpflichtige Nutzung und eine Testphase (Absatz 2) beginnen erst mit dem Abschluss des Bestellvorgangs beim Zahlungsdienstleister, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist (Ziffer 1 (3)). Den Eingang der Registrierung bestätigt der Anbieter mit einer E-Mail, über die der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht für den Kunden zugänglich; der Kunde kann diese AGB jederzeit unter orderkick.com/de/agb abrufen und ausdrucken. Eingabefehler kann der Kunde bis zum Abschluss der Registrierung durch Zurückgehen und Korrigieren beheben. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Dauer und Bedingungen ergeben sich aus der Preisseite und dem Bestellvorgang. Für die Testphase wird eine Zahlungsmethode hinterlegt. Endet die Testphase, geht der Vertrag ohne weitere Erklärung in den kostenpflichtigen Tarif über, wenn der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt. Darauf weist der Anbieter im Bestellvorgang und vor dem Ende der Testphase per E-Mail hin. Die Testphase wird als Vollversion bereitgestellt; auch für sie gilt Ziffer 12.
(3) Kostenlose Demo- oder Testzugänge, die nicht als Vollversion, sondern nur zu Test- und Bewertungszwecken und für einen begrenzten Zeitraum bereitgestellt werden, geben keinen Anspruch auf Fortbestand und dürfen nicht für den echten Betrieb genutzt werden. Für sie gelten die Pflichten des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 und damit Ziffer 12 nicht (Art. 31 Abs. 2 dieser Verordnung).
4. Konto, Prüfung der Angaben und Freischaltung
(1) Der Kunde macht bei der Registrierung und danach wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinem Unternehmen, seinem Restaurant und seiner Ansprechperson und hält sie aktuell, insbesondere Firma, Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform, Registernummer und Steuernummern.
(2) Bevor ein Standort für Gäste freigeschaltet wird und Online-Zahlungen annehmen kann, prüft der Anbieter die Angaben des Kunden (E-Mail-Adresse, Unternehmen, Zahlungsanbindung). Der Anbieter darf die Freischaltung verweigern oder zurücknehmen, wenn die Angaben unvollständig oder unrichtig sind oder begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, der Berechtigung oder der Zuverlässigkeit bestehen; er teilt dem Kunden den Grund in Textform mit. Einen Anspruch auf Freischaltung innerhalb einer bestimmten Frist gibt es nicht.
(2a) Der Kunde schützt seine Zugangsdaten und die seiner Mitarbeitenden und Geräte, vergibt Rechte nur nach dem Bedarf und ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Zugangsdaten verloren gehen oder Missbrauch droht.
5. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Beim Monatstarif läuft der Vertrag jeweils einen Monat. Beim Jahrestarif wird das Entgelt für zwölf Monate im Voraus bezahlt, und der Vertrag läuft jeweils zwölf Monate. Er verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird. Eine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit gibt es nicht.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, ohne Kündigungsfrist. Die Kündigung ist in Textform (E-Mail an die Adresse in Ziffer 19) oder über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters möglich. Sie wird zum Ende des Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleibt der Zugang bestehen. Bei einer Kündigung nach diesem Absatz werden bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum, beim Jahrestarif also für die laufende Jahresperiode, nicht, auch nicht anteilig, erstattet. Unberührt bleiben die anteilige Erstattung bei einer vorzeitigen Beendigung durch ein Wechselverlangen nach Ziffer 12 (10) und bei einer Kündigung nach Ziffer 6 (2) des Auftragsverarbeitungsvertrags sowie die gesetzlichen Rechte bei einer Kündigung nach Absatz 4. Zusatzoptionen (Ziffer 11) und weitere Standorte kann der Kunde getrennt zum Ende ihres Abrechnungszeitraums kündigen. Zum Zweck des Wechsels zu einem anderen Anbieter kann der Kunde außerdem nach Ziffer 12 mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung länger als 14 Tage mit der Zahlung im Verzug ist, wiederholt oder schwerwiegend gegen Ziffer 8 oder 9 verstößt, falsche Angaben macht oder das Stripe-Konto des Kunden dauerhaft nicht mehr nutzbar ist und der Kunde nicht binnen angemessener Frist Abhilfe schafft. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Anbieter die Leistung nach Ziffer 2 (3) wesentlich einschränkt, den Preis nach Ziffer 6 (5) erhöht oder diese AGB nach Ziffer 15 ändert und der Kunde nicht einverstanden ist; er kündigt dann mit Wirkung zum Zeitpunkt der Änderung.
(5) Mit dem Ende des Vertrags endet die Annahme von Bestellungen. Der Kunde informiert seine Gäste und entfernt Links und QR-Codes zur Bestellseite. Für Daten und Export gilt Ziffer 12 und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
6. Preise, Zahlung und Steuern
(1) Es gelten die Preise und Abrechnungszeiträume auf der Preisseite oder im Bestellvorgang zum Zeitpunkt der Buchung. Die Preise gelten in Euro; die Preise selbst nennen diese AGB nicht. Zusatzoptionen und weitere Standorte werden je Standort bzw. je Einheit abgerechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt; die Umsatzsteuer wird zum jeweils geltenden Satz berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch aus und sendet sie per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Der Kunde gibt dafür seine Rechnungsangaben und, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
(3) Das Entgelt wird im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Der Kunde hinterlegt eine geeignete Zahlungsmethode und hält sie gültig. Bei Buchung einer Zusatzoption oder eines weiteren Standorts während der Laufzeit wird das Entgelt für den Rest des Abrechnungszeitraums anteilig berechnet; je nach Tarif geschieht das sofort oder mit der nächsten Rechnung.
(4) Der Anbieter berechnet keine Provision auf Bestellumsätze. Gebühren des Zahlungsdienstleisters für Gästezahlungen schuldet der Kunde unmittelbar gegenüber diesem (Ziffer 7); sie sind im Entgelt nicht enthalten.
(5) Der Anbieter darf die Preise für laufende Verträge nur erhöhen, soweit sich seine Kosten für den Betrieb (etwa für Hosting, Zahlungs- und Maildienstleister, Lizenzen oder Personal) erhöht haben, und nur im Umfang der Kostensteigerung. Sinken diese Kosten, senkt er die Preise entsprechend. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Textform an; sie gilt erst ab diesem Zeitpunkt und nicht für den bereits bezahlten Zeitraum. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen (Ziffer 5 (4)). Er kann einer Erhöhung nicht widersprechen und den bisherigen Preis behalten; kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf diese Folgen hin.
(6) Schlägt eine Zahlung fehl, versucht der Zahlungsdienstleister sie erneut und benachrichtigt den Kunden per E-Mail über die fehlgeschlagene Zahlung. Der Anbieter weist den Kunden im Dashboard auf die offene Zahlung und das Ende der Frist hin. Ist das Entgelt 14 Tage nach dem ersten Fehlschlag weiter offen, sperrt die Software neue Bestellungen und Reservierungen über das Konto automatisch; Zugang zum Konto und zur Speisekarte bleiben erhalten, damit der Kunde die Zahlung nachholen kann. Mit der erfolgreichen Zahlung wird die Sperre aufgehoben. Das Recht zur Kündigung nach Ziffer 5 (4) und gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis ausüben.
7. Zahlungen der Gäste über Stripe
(1) Online-Zahlungen der Gäste wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Irland) ab. Dazu verbindet der Kunde ein eigenes Stripe-Konto mit OrderKick und schließt unmittelbar mit Stripe einen Vertrag; es gelten die Bedingungen von Stripe, insbesondere das „Stripe Connected Account Agreement“. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten.
(2) Die Zahlung des Gastes geht an das Stripe-Konto des Kunden. Stripe führt die Identitätsprüfung des Kunden durch, entscheidet über die Freischaltung und Sperrung des Kontos, erhebt seine Gebühren beim Kunden und ist zuständig für Auszahlungen, Rückbuchungen, Streitfälle und Erstattungen auf Zahlungsebene. Der Anbieter zieht keine Gelder für den Kunden ein und leitet keine Gelder weiter. Er ist weder Zahlungsdienstleister noch Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienst.
(3) Der Anbieter übermittelt Stripe nur die für die Zahlung erforderlichen Angaben und zeigt dem Kunden den Zahlungsstatus an. Erstattungen löst der Kunde in OrderKick oder bei Stripe aus; er entscheidet gegenüber dem Gast darüber und ist für Rückzahlungsansprüche seiner Gäste verantwortlich.
(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Störungen und Verzögerungen bei Stripe und übernimmt dafür keine Verantwortung, soweit Ziffer 14 nichts anderes bestimmt. Der Kunde bietet seinen Gästen für den Fall, dass die Online-Zahlung nicht zur Verfügung steht, eine andere Zahlart an oder nimmt keine Online-Zahlung an.
8. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist Verkäufer und Vertragspartner seiner Gäste. Er sorgt dafür, dass sein Angebot rechtmäßig ist, und erfüllt insbesondere die Vorschriften zu Preisangaben, zur Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen, zum Jugendschutz, zur Lebensmittelsicherheit und zum Gewerberecht sowie die Informationspflichten im Fernabsatz einschließlich des Impressums (§ 5 DDG) und, soweit anwendbar, die Vorgaben zur Barrierefreiheit. Er hinterlegt in OrderKick Impressum, Datenschutzhinweise und, soweit er sie verwendet, eigene Geschäftsbedingungen und Hinweise für seine Gäste; die Texte des Anbieters ersetzen sie nicht.
(2) Der Kunde pflegt Speisekarte, Preise, Öffnungszeiten, Liefergebiete und Hinweise sorgfältig und aktuell, nimmt Bestellungen zeitnah an oder lehnt sie ab und erfüllt angenommene Bestellungen. Er stellt sicher, dass eingehende Bestellungen beachtet werden (z. B. durch Bestell-App, Ton und Ausfallalarm) und hält für Störungen von Technik, Internet oder OrderKick eine Ausweichlösung bereit.
(3) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er einstellt (Texte, Bilder, Logos, Speisekarten, Rechtstexte). Er versichert, dass er die erforderlichen Rechte hat und keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Rechtswidrige, irreführende oder diskriminierende Inhalte sind unzulässig.
(4) Der Kunde nutzt OrderKick nur im Rahmen des Vertrags. Unzulässig sind insbesondere die Umgehung von Sicherheits- und Zugriffsbeschränkungen, übermäßige Belastung des Dienstes, automatisierte Massenzugriffe, das Auslesen fremder Daten, die Weitergabe von Zugängen an Unbefugte und der Weiterverkauf des Dienstes (außer durch Partner nach Ziffer 16).
(5) Der Kunde hält die Voraussetzungen des Betriebs selbst vor: Internetverbindung, Endgeräte, Drucker und Zubehör sind nicht Teil der Leistung.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten oder auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
9. Nutzungsrechte, Inhalte und Import
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, OrderKick im vereinbarten Umfang für den eigenen Betrieb zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an Marken und an Texten und Gestaltungen des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache Recht ein, die vom Kunden eingestellten Inhalte zu speichern, anzuzeigen, zu übertragen, technisch anzupassen (z. B. Bildgrößen) und, wenn der Kunde es wünscht, zu übersetzen, soweit das für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Die Daten des Kunden gehören dem Kunden.
(3) Importiert der Kunde eine Speisekarte aus einem anderen Dienst (z. B. GloriaFood), bestätigt er, dass er dazu berechtigt ist. Der Anbieter steht in keiner Verbindung zu diesen Diensten oder ihren Betreibern, deren Namen gehören den jeweiligen Inhabern. Der Import übernimmt nur die in der Vorschau genannten Inhalte und legt sie zunächst verborgen an; der Kunde prüft Preise, Steuersätze, Beschreibungen und Hinweise zu Allergenen, bevor er sie freischaltet. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass der Import vollständig oder fehlerfrei ist.
(4) Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter frei nutzen.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Für die Daten der Gäste, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die Daten, für die der Anbieter selbst verantwortlich ist (Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Sicherheit der Plattform, Website), gilt die Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde ist gegenüber seinen Gästen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Information der Gäste verantwortlich.
11. Zusatzoptionen und Apps
(1) Zusatzoptionen. Der Kunde kann je Standort Zusatzoptionen buchen, etwa die Gäste-App. Preise nennt die Preisseite oder der Bestellvorgang. Eine Zusatzoption kann der Kunde zum Ende ihres Abrechnungszeitraums kündigen. Der Anbieter darf eine Zusatzoption nur nach Ziffer 2 (3) ändern oder einstellen.
(2) Gäste-App. Die Gäste-App ist die Bestellseite des Restaurants als installierbare Web-App mit Namen und Logo des Restaurants. Sie wird nicht über App-Stores vertrieben.
12. Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung
(1) Grundlage. Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter einer vergleichbaren Software, den Wechsel auf eigene IT-Infrastruktur sowie den Export und die Löschung der Daten gelten die Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Diese Ziffer legt die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters dazu fest. Sie gilt für alle Tarife, auch während der Testphase, und lässt weitergehende gesetzliche Rechte unberührt.
(2) Wechselverlangen und Kündigungsfrist. Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, auf eigene Infrastruktur zu wechseln oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Ende des Dienstes löschen zu lassen (Wechselverlangen). Das Wechselverlangen ist zugleich die Kündigung des Vertrags zum Ende einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ab Zugang, auch bei einer laufenden Jahreslaufzeit. Der Kunde kann im Wechselverlangen einen späteren Zeitpunkt nennen. Das Recht zur Kündigung nach Ziffer 5 bleibt unberührt.
(3) Übergangszeitraum. An die Kündigungsfrist schließt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen an. In dieser Zeit gilt der Vertrag unverändert weiter, und der Anbieter (a) unterstützt den Kunden und von ihm autorisierte Dritte angemessen beim Vollzug des Wechsels, (b) handelt mit der gebotenen Sorgfalt, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und die vertraglichen Funktionen fortzusetzen, (c) unterrichtet klar über ihm bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung, die in seinem Bereich liegen, und (d) sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit, insbesondere bei der Übertragung der Daten und während des Abrufzeitraums. Der Anbieter unterstützt außerdem die Ausstiegsstrategie des Kunden und gibt ihm dazu alle einschlägigen Informationen.
(4) Entscheidung des Kunden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist teilt der Kunde dem Anbieter in Textform mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt (mit den dafür erforderlichen Angaben), auf eigene Infrastruktur wechselt oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen will; er kann diese Maßnahmen auch verbinden. Der Kunde darf den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für angemessen hält.
(5) Technische Undurchführbarkeit. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter das dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit, begründet es und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Betrieb wird in dieser Zeit fortgesetzt.
(6) Abrufzeitraum, Export nach Vertragsende und Löschung. Der Vertrag endet, sobald der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, spätestens mit dem Ende des Übergangszeitraums (auch des verlängerten), und wenn der Kunde nur löschen lassen will, mit Ablauf der Kündigungsfrist; der Anbieter teilt dem Kunden die Beendigung mit. Mit dem Ende des Vertrags sperrt der Anbieter die Zugänge des Kunden zur Software. Ab dem Ende des Vertrags kann der Kunde seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte noch mindestens 30 Kalendertage abrufen (Abrufzeitraum): Auf Verlangen in Textform stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb dieser Zeit einen Export aller Kategorien nach Absatz 7 in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten (JSON, CSV) bereit. Der Kunde zieht die Exporte, die die Software anbietet, am besten vor dem Ende des Vertrags selbst. Nach dem Abrufzeitraum löscht der Anbieter die vom Kunden eingegebenen Inhalte (Speisekarte, Öffnungszeiten, Liefergebiete, Gutscheine, Einstellungen und hinterlegte Rechtstexte) innerhalb von 30 Tagen. Personenbezogene Angaben in Bestellungen und Reservierungen sowie in Zugängen, Kontaktdaten und Stammdaten anonymisiert er nach den Fristen in Ziffer 12 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Nicht gelöscht werden Daten, die der Anbieter nach Handels- und Steuerrecht (HGB, AO) aufbewahren muss, insbesondere Rechnungen und Belege, und Daten, die bereits ohne Personenbezug anonymisiert sind, insbesondere Positionen und Beträge von Bestellungen; ebenso Daten, die er zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen braucht, sowie Datensicherungen bis zu ihrer Rotation.
(7) Exportierbare Daten. Der Kunde kann in der Software selbst exportieren: Bestellungen (CSV, XLS; die kompakte Zusammenfassung auch als PDF), Berichte (Zusammenfassung, Bestellungen, Kunden, Verlauf, Tagesabschluss; CSV, XLS), die Speisekarte samt Größen, Optionen und Zuordnungen (JSON-Datei; Bilddateien werden nicht mit übertragen, sondern nur die Verweise darauf), Rechnungen und das Rechnungsregister (PDF, CSV, XLS; soweit in den Buchhaltungseinstellungen eingerichtet auch strukturierte Rechnung und DATEV-Datei) sowie die Auskunft zu einzelnen Gästen. Alle weiteren Daten des Kunden, die er selbst eingegeben hat oder die für ihn entstanden sind (Reservierungen, Gutscheine, Öffnungszeiten, Liefergebiete, Einstellungen und die hinterlegten Rechtstexte), exportiert der Anbieter auf Verlangen in Textform in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON, CSV).
(8) Ausgenommene Datenkategorien. Nicht übertragen werden Daten, die für die interne Funktionsweise von OrderKick spezifisch sind und bei denen die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder der Sicherheit der Plattform besteht: Quellcode, Konfiguration, Schlüssel und Sicherheitsvorkehrungen, Zugriffs- und Sicherheitsprotokolle der Plattform sowie Betriebsstatistiken ohne Bezug zum Kunden. Diese Ausnahmen behindern oder verzögern den Wechsel nicht.
(9) Verfahren, Formate und Information. Der Export erfolgt über die Exportfunktionen der Software und, soweit Absatz 6 und Absatz 7 es vorsehen, durch den Anbieter auf Verlangen. Zugang, Exporte, Formate und Datenstrukturen sowie die bekannten Lücken beschreibt das öffentliche Register der Datenstrukturen auf https://orderkick.com/de/agb/datenstrukturen; weitere Einzelheiten teilt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage in Textform mit. Der Anbieter arbeitet mit dem Kunden und dem übernehmenden Anbieter nach Treu und Glauben zusammen.
(10) Entgelte. Für den Wechsel, den Export und die Löschung berechnet der Anbieter keine Entgelte, auch nicht die bis zum 12. Januar 2027 zulässigen ermäßigten Wechselentgelte nach Art. 29 der Verordnung (EU) 2023/2854. Die Entgelte für den Dienst stehen auf der Preisseite. Beendet der Kunde einen Jahrestarif vorzeitig durch ein Wechselverlangen, erstattet der Anbieter das im Voraus gezahlte Entgelt des Jahrestarifs, einschließlich der darauf gebuchten Zusatzoptionen und weiteren Standorte, anteilig für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Beendigung nach Absatz 6, berechnet tagesgenau, auf die bei der Zahlung verwendete Zahlungsmethode und innerhalb von 14 Tagen nach dem Wirksamwerden. Ein Entgelt für die vorzeitige Beendigung im Sinne von Art. 29 Abs. 4 dieser Verordnung fällt damit nicht an. Beim Monatstarif fällt kein weiteres Entgelt an. Einschränkungen des Exports nennt Absatz 7; darüber hinaus sind dem Anbieter keine Dienste bekannt, bei denen ein Wechsel sehr kompliziert, kostspielig oder unmöglich wäre.
(11) Angaben nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854. Die IKT-Infrastruktur, auf der OrderKick betrieben wird (Anwendung, Datenbank, Dateiablage), steht in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main und unterliegt der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Der Hosting-Anbieter hat seinen Sitz in den USA (Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags), die externe Kopie der Datensicherung liegt verschlüsselt in einem Rechenzentrum in Amsterdam. Gegen einen staatlichen Zugang aus Drittländern oder eine Übermittlung dorthin, die dem Unionsrecht oder dem deutschen Recht widersprechen würden, trifft der Anbieter folgende Maßnahmen: technisch die Speicherung in der EU und die Verschlüsselung der externen Datensicherungen vor ihrer Übertragung; organisatorisch die zentrale Prüfung jeder Anfrage einer Behörde eines Drittlands und die Herausgabe nur unter den Voraussetzungen des Art. 32 der Verordnung (EU) 2023/2854; vertraglich Auftragsverarbeitungsverträge und Standardvertragsklauseln mit den Dienstleistern. Diese Angaben stehen auf orderkick.com/de/agb.
13. Beschränkung, Aussetzung und Sperrung
(1) Der Anbieter darf den Zugang, einzelne Funktionen oder die Bestellannahme eines Standorts beschränken, aussetzen oder sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere (a) bei rechtswidrigen Inhalten oder Verstößen gegen Ziffer 8, (b) bei einem Zahlungsverzug nach Ziffer 6 (6), (c) bei Gefahr für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Dienstes, (d) auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts, (e) wenn die Prüfung nach Ziffer 4 (2) nicht bestanden ist oder (f) wenn das Stripe-Konto des Kunden nicht mehr nutzbar ist.
(2) Der Anbieter kündigt die Maßnahme dem Kunden vorher in Textform an, nennt den Grund und setzt, soweit zumutbar, eine angemessene Frist zur Abhilfe. Die Sperre bei Zahlungsverzug (Ziffer 6 (6)) greift automatisch anhand des Zahlungsstatus; der Kunde sieht den Grund im Dashboard. Die Online-Zahlung steht dem Gast automatisch nicht zur Verfügung, solange das Stripe-Konto des Kunden nach dem Kontostatus bei Stripe nicht nutzbar ist. Bei Gefahr im Verzug, bei einer Anordnung oder soweit das Gesetz es verlangt, darf der Anbieter sofort handeln und teilt dem Kunden die Maßnahme mit ihren Gründen unverzüglich in Textform mit.
(3) Die Maßnahme endet, sobald der Grund entfällt. Beendet der Anbieter den Vertrag, gilt Ziffer 5 (3) bzw. (4). Der Kunde kann der Maßnahme in Textform widersprechen (Ziffer 17).
(4) Der Anbieter prüft eingestellte Inhalte nicht allgemein vorab. Über Maßnahmen wegen rechtswidriger oder vertragswidriger Inhalte entscheidet er auf Hinweise Dritter oder des Kunden und bei eigener Kenntnis; die Entscheidung trifft eine Person, ohne automatisierte Entscheidungsfindung. Die Begründung einer solchen Maßnahme nennt die Tatsachen und Umstände, die Rechtsgrundlage oder den Vertragsverstoß, ob die Entscheidung auf einem Hinweis beruht, und die Möglichkeiten zum Widerspruch nach Ziffer 17 und zur gerichtlichen Überprüfung (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065).
14. Verfügbarkeit, Support und Haftung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von OrderKick, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führt er möglichst außerhalb der Geschäftszeiten von Restaurants durch. Störungen im Bereich Dritter, die der Anbieter nicht zur Erfüllung seiner Pflichten eingesetzt hat (allgemeines Internet, Telekommunikationsnetze des Kunden, Stripe bei den Zahlungen der Gäste) und höhere Gewalt hat der Anbieter nicht zu vertreten. Für seine Hosting-, Mail- und sonstigen Dienstleister (Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags) steht er wie für eigenes Handeln ein.
(2) Support leistet der Anbieter per E-Mail und über die auf der Website genannten Kanäle in angemessener Zeit. Angaben zu Reaktionszeiten sind keine Zusicherung.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel und soweit er eine Garantie übernommen hat.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den betroffenen Standort gezahlt hat, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
(5) Im Übrigen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden (Export nach Ziffer 12) für die Wiederherstellung entstanden wäre; unberührt bleibt, dass der Anbieter die Daten täglich sichert.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen des Kunden gegenüber seinen Gästen, für Lieferung, Qualität, Preise, Allergenhinweise und Rückzahlungen des Restaurants und für entgangene Bestellungen, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters nach Absatz 3 oder 4 beruhen.
(7) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an.
(8) Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in zwölf Monaten ab Entstehung und Kenntnis; das gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 3.
(9) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
15. Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für laufende Verträge ändern, wenn das aus Rechtsgründen (Gesetz, Rechtsprechung, Anordnung einer Behörde) erforderlich ist, wegen neuer technischer oder organisatorischer Entwicklungen nötig ist oder neue Funktionen betrifft, und der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird. Änderungen, die Leistung und Gegenleistung wesentlich zum Nachteil des Kunden verschieben, bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung; Preisänderungen richten sich allein nach Ziffer 6 (5).
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit (E-Mail und Hinweis im Dashboard) und weist auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist widersprechen oder nach Ziffer 5 (4) außerordentlich kündigen. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter kann den Vertrag dann nach Ziffer 5 (3) kündigen. Widerspricht der Kunde nicht und kündigt er nicht, gelten die geänderten AGB nach Ablauf der Frist.
(3) Bei Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gilt dessen Ziffer 14.
16. Besondere Regeln für Partner
(1) Der Partner legt Restaurants und deren Inhaberkonten nur an, wenn er dazu bevollmächtigt ist, und stellt sicher, dass das Restaurant diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag kennt und anerkennt. Der Partner ist gegenüber den von ihm betreuten Restaurants für sein Angebot, seine Beratung und seine Zugriffe verantwortlich und informiert die Betroffenen über die Anlage der Konten.
(2) Das Entgelt richtet sich nach der Zahl der aktiven Standorte; die Staffelung steht auf der Preisseite. Der Partner schuldet das Entgelt für alle von ihm betreuten Standorte. Die Preisstufe wird nach der Zahl der Restaurants angepasst.
(3) Der Partner darf OrderKick im Rahmen seines Vertrags für betreute Restaurants nutzen und im Rahmen der Partnerfunktionen unter eigenem Namen auftreten. Weitergehende Rechte an Marke und Software erhält er nicht.
(4) Endet der Vertrag des Partners, endet die Verwaltung der Restaurants über sein Konto; der Anbieter bemüht sich, den Restaurants einen Übergang zu ermöglichen, schuldet ihn aber nicht.
(5) Im Entgelt des Partners nach Absatz 2 ist die Gäste-App für die betreuten Restaurants enthalten.
17. Beschwerden und Kontakt
(1) Beschwerden, Widersprüche gegen Maßnahmen nach Ziffer 13 und Hinweise auf rechtswidrige Inhalte richtet der Kunde in Textform an die Adresse in Ziffer 19. Ein Hinweis auf rechtswidrige Inhalte (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065) enthält eine Begründung, die genaue Fundstelle (URL), Namen und E-Mail-Adresse des Meldenden und die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Der Anbieter prüft sie sorgfältig, antwortet in der Regel binnen 14 Tagen und teilt das Ergebnis mit Begründung mit. Wird die Maßnahme aufgehoben, stellt er den früheren Zustand wieder her.
(2) Die Pflicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nicht; OrderKick richtet sich nicht an Verbraucher. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst im Gespräch zu klären.
18. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die als solche erkennbar sind, vertraulich und nutzen sie nur zur Erfüllung des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten stammen oder aufgrund von Gesetz oder Behördenanordnung offengelegt werden müssen.
19. Schlussbestimmungen
(1) Mitteilungen des Anbieters an den Kunden erfolgen in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder im Dashboard. Der Kunde hält seine E-Mail-Adresse aktuell. Mitteilungen des Kunden richtet er an N.Kilinc Werbetechnik, E-Mail info@orderkick.com.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag auf einen Dritten übertragen, der in die Rechte und Pflichten eintritt und die Leistung ebenso erbringen kann; er teilt das vorher in Textform mit, und der Kunde kann dann außerordentlich kündigen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht in Ziffer 15 etwas anderes steht; das gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.