OrderKick

Rechtliches

Auftrags­verarbeitungs­vertrag

Version 2026-10-19 · Stand: 19. Oktober 2026

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwischen dem Kunden von OrderKick als Auftraggeber und dem Anbieter von OrderKick als Auftragnehmer.

1. Parteien, Gegenstand und Rollen

(1) Auftraggeber ist das Restaurant bzw. der Partner, der OrderKick nutzt (Kunde). Auftragnehmer ist N.Kilinc Werbetechnik, Inh. Necmettin Kilinc, Im Rudert 4, 35043 Marburg.

(2) Der Auftraggeber nutzt die Software OrderKick nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dieser Vertrag ergänzt die AGB. Er kommt mit der Bestätigung bei der Registrierung zustande und gilt für alle Standorte des Auftraggebers.

(3) Für die Daten nach Ziffer 3 ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Auftragnehmer verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Selbst verantwortlich ist der Auftragnehmer für die Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten des Auftraggebers und seiner Mitarbeitenden (Zugang, Anmeldeprotokolle, Zwei-Faktor-Anmeldung, Rechnungen), für die Sicherheit der Plattform (Zugriffsprotokolle, Missbrauchsabwehr) und für seine Website; dafür gilt die Datenschutzerklärung.

(4) Nutzt ein Partner OrderKick für Restaurants, die er betreut, gilt: Verarbeitet der Partner die Daten dieser Restaurants in deren Auftrag, ist der Auftragnehmer Unterauftragsverarbeiter des Partners. Der Partner stellt sicher, dass er dazu befugt ist und mit jedem betreuten Restaurant einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen hat, der dem Auftragnehmer mindestens die Pflichten dieses Vertrags auferlegt, und er leitet Weisungen der Restaurants an den Auftragnehmer weiter. Betreibt der Partner eigene Restaurants, gilt dieser Vertrag für ihn wie für jeden Kunden.

2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Gegenstand und Zweck. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software bereit, mit der dieser Bestellungen und Reservierungen seiner Gäste annimmt und abwickelt: Bestellseite und Gäste-App, Annahme in Dashboard, App und Drucker, Zahlungsanbindung, E-Mail-Benachrichtigungen an Gäste, Gutscheine und Stammkundenaktionen, Rechnungen und Belege, Auswertungen und Exporte sowie, soweit der Auftraggeber sie nutzt, Benachrichtigungen auf Geräte der Gäste, Anrufalarm und Restaurant-Website.

(2) Art der Verarbeitung. Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln an den Auftraggeber und an die in Anlage 1 genannten Dienstleister, Einschränken, Anonymisieren, Löschen, Bereitstellen zum Export.

(3) Dauer. Die Verarbeitung dauert so lange wie das Vertragsverhältnis nach den AGB und endet mit der Löschung oder Anonymisierung nach Ziffer 12.

3. Kategorien von Daten und betroffenen Personen

(1) Betroffene Personen: Gäste, die beim Auftraggeber bestellen, reservieren oder eine Rechnung verlangen; Besteller, die Gäste vertreten; Empfänger von Lieferungen.

(2) Datenkategorien:

(3) Besondere Kategorien. Die Software ist nicht dafür gedacht, besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) zu verarbeiten. Gäste können jedoch in Freitextfeldern, etwa der Notiz zur Bestellung, Angaben zu Allergien oder Unverträglichkeiten machen. Der Auftraggeber verantwortet, wie er mit solchen Angaben umgeht, und weist die Gäste in seinen Hinweisen darauf hin, dass sie darauf verzichten können.

(4) Für die Daten der Mitarbeitenden des Auftraggebers (Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Rechte) gilt Ziffer 1 (3): Der Auftragnehmer verarbeitet sie als Verantwortlicher für Zugang und Sicherheit. Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden über diese Verarbeitung informiert werden; die Datenschutzerklärung dient dafür.

4. Weisungen

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch in Bezug auf Übermittlungen in ein Drittland, es sei denn, eine Rechtsvorschrift verpflichtet ihn dazu; dann teilt er dies dem Auftraggeber vorher mit, soweit das Recht es nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).

(2) Weisungen sind dieser Vertrag, die AGB und die Einstellungen und Funktionen, die der Auftraggeber in der Software nutzt (z. B. Gastauskunft und Löschung im Inhaberbereich, Export). Ergänzende Weisungen erteilt der Inhaber des Kontos oder eine von ihm benannte Person in Textform (E-Mail genügt). Weisungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen oder erheblichen Aufwand verursachen, bedürfen einer Abstimmung über Umfang und Vergütung.

(3) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin; er darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2 DSGVO).

(4) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke. Ausgenommen sind (a) die Anonymisierung nach Ziffer 12, die der Auftraggeber hiermit anweist, und daraus gewonnene Betriebsstatistiken ohne Personenbezug, bei denen weder eine Person herausgegriffen noch Datensätze verknüpft noch Rückschlüsse auf eine Person gezogen werden können, und (b) die Verarbeitung, die zur Sicherheit der Plattform, zur Missbrauchsabwehr und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist; dafür ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich (Ziffer 1 (3)).

(5) Zahlungsabwicklung: Gästezahlungen laufen über das Stripe-Konto des Auftraggebers auf Grundlage seines Vertrags mit Stripe. Der Auftragnehmer übermittelt Stripe auf Weisung des Auftraggebers nur die für die Zahlung erforderlichen Angaben (Betrag, Währung, Kennungen von Bestellung und Restaurant). Kartendaten gibt der Gast direkt bei Stripe ein; sie erreichen den Auftragnehmer nicht. Stripe ist für die Zahlungsabwicklung selbst verantwortlich und kein Unterauftragsverarbeiter (Anlage 1 Teil B).

(6) Adressprüfung: Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer an, die Lieferanschrift eines Gastes zur Bestimmung von Liefergebiet und Liefergebühr ohne IP-Adresse an die OpenCage GmbH, Berlin, zu übermitteln und nur die Koordinaten zu speichern. OpenCage ist insoweit Unterauftragsverarbeiter (Anlage 1 Teil A); der Auftragnehmer fordert OpenCage mit jeder Anfrage auf, sie nicht zu protokollieren. Koordinaten gleicher Anschriften darf der Auftragnehmer bis zu 1 Tag ohne den Anschriftstext zwischenspeichern.

5. Pflichten des Auftragnehmers

(1) Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Zugriff auf Daten des Auftraggebers haben sie nur, soweit es für den Betrieb, den Support oder die Fehlerbehebung erforderlich ist.

(2) Sicherheit. Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO). Er darf sie weiterentwickeln, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

(3) Unterstützung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Maßgabe der Ziffern 9 bis 11 bei der Wahrung der Betroffenenrechte, bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen der Aufsichtsbehörde (Art. 32 bis 36 DSGVO), soweit ihm die Informationen vorliegen.

(4) Verzeichnis, Ansprechpartner. Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 2 DSGVO). Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt, weil dies gesetzlich nicht erforderlich ist; Ansprechpartner für den Datenschutz ist N.Kilinc Werbetechnik, E-Mail info@orderkick.com.

6. Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Auftraggeber genehmigt, dass der Auftragnehmer die in Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter einsetzt (allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens 30 Tage vor einer beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters per E-Mail an die hinterlegte Adresse oder durch Mitteilung im Dashboard. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt. Bei Widerspruch bemühen sich die Parteien um eine Lösung. Gelingt sie nicht, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet der Auftragnehmer anteilig.

(3) Ist der Austausch eines Unterauftragsverarbeiters zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes erforderlich, darf er ohne Frist erfolgen; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich und wahrt sein Widerspruchsrecht.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu mindestens demselben Datenschutzniveau wie in diesem Vertrag (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Er haftet dem Auftraggeber dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seine Pflichten erfüllt.

(5) Keine Unterauftragsverhältnisse sind Nebenleistungen ohne Zugriff auf die Daten, etwa Telekommunikations-, Post- und Reinigungsleistungen, und Dienstleister, die der Auftraggeber selbst beauftragt (z. B. sein Zahlungsdienst, sein Kassenanbieter, sein Druckerhersteller), und Empfänger in eigener Verantwortung nach Anlage 1 Teil B.

7. Verarbeitung in Drittländern

(1) Der Auftragnehmer speichert die Daten in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Eine Übermittlung in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO.

(2) Soweit ein Unterauftragsverarbeiter nach Anlage 1 seinen Sitz in einem Drittland hat oder von dort auf Daten zugreifen kann, stützt sich die Übermittlung auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-U.S. Data Privacy Framework, wenn der Unterauftragsverarbeiter dort zertifiziert ist, im Übrigen auf die EU-Standardvertragsklauseln (Beschluss (EU) 2021/914) und, soweit erforderlich, ergänzende Maßnahmen. Der Auftraggeber stimmt diesen Übermittlungen zu.

8. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlagen, die Information der Gäste nach Art. 13 und 14 DSGVO (Datenschutzhinweise im Bestellvorgang; er hinterlegt sie in seinen Rechtstexten oder nutzt die Hinweise der Plattform nur, soweit sie auf ihn zutreffen) und die Wahrung der Betroffenenrechte.

(2) Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über die Nutzung von Funktionen, die zusätzliche Verarbeitungen auslösen, etwa Gutscheine und Stammkundenaktionen, die Auswertung der Bestellseite, Reservierungen, Anrufalarm, die Weitergabe an eine angebundene Kasse und Exporte, und über die Weitergabe der Daten in seiner Verantwortung (z. B. an Fahrer und Kassenanbieter).

(3) Er gibt keine Daten ein, die er nicht verarbeiten darf, hält die Daten aktuell, vergibt Rechte an Mitarbeitende nur nach dem Bedarf, verpflichtet sie zur Vertraulichkeit und schützt Zugangsdaten und Geräte.

(4) Der Auftraggeber führt sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 Abs. 1 DSGVO) und erfüllt seine Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den Betroffenen (Art. 33 und 34 DSGVO).

(5) Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer eine E-Mail-Adresse für Mitteilungen nach diesem Vertrag und hält sie aktuell; ohne besondere Angabe gilt die Konto-E-Mail-Adresse des Inhabers.

9. Unterstützung bei Betroffenenrechten

(1) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Anliegen zu den Daten des Auftraggebers an den Auftragnehmer, beantwortet dieser es nicht selbst, sondern leitet es an den Auftraggeber weiter, soweit er ihn identifizieren kann.

(2) Die Software enthält im Inhaberbereich Funktionen, mit denen der Auftraggeber Auskunft und Löschung für Gäste je Standort selbst erledigen kann, sowie Exporte. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Anfrage in angemessenem Umfang. Erheblicher Aufwand, der über die Funktionen der Software hinausgeht, wird nach vorheriger Abstimmung zu marktüblichen Sätzen vergütet.

10. Datenschutzverletzungen

(1) Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Auftraggebers betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden (Art. 33 Abs. 2 DSGVO), in der Regel innerhalb von 48 Stunden als Erstmeldung mit Nachlieferung fehlender Angaben, an die Adresse nach Ziffer 8 (5).

(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen; fehlende Angaben liefert der Auftragnehmer nach. Er unterstützt den Auftraggeber bei Aufklärung, Eindämmung und Dokumentation.

(3) Meldungen an Aufsichtsbehörden oder Betroffene für den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer nur, wenn er dazu beauftragt oder gesetzlich verpflichtet ist.

11. Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, insbesondere diesen Vertrag, Anlage 2 und die Beschreibung der Unterauftragsverarbeiter.

(2) Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter, zur Vertraulichkeit verpflichteter Prüfer darf die Einhaltung dieses Vertrags kontrollieren, wenn die Informationen nach Absatz 1 nicht genügen. Die Kontrolle erfolgt nach mindestens 30 Tagen Ankündigung, in der Regel durch Fragebögen und Fernprüfung, höchstens einmal in zwölf Monaten, es sei denn, eine Datenschutzverletzung oder ein Verlangen der Aufsichtsbehörde gibt Anlass, und während der üblichen Geschäftszeiten, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu stören. Sie erstreckt sich nicht auf Daten anderer Kunden, auf Geschäftsgeheimnisse und auf Informationen, deren Preisgabe die Sicherheit der Plattform gefährdet. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Kontrolle.

(3) Rechte der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt. Der Auftragnehmer unterstützt sie bei Prüfungen.

12. Löschung und Rückgabe

(1) Laufende Löschung. Personenbezogene Angaben von Bestellungen anonymisiert die Software 90 Tage nach Eingang, die von Reservierungen 90 Tage nach dem Termin, die Auswertungsdaten der Bestellseite nach 400 Tagen und die Stammkundenwerte 400 Tage nach der letzten Bestellung beim Restaurant. Positionen, Beträge, Zahlungskennungen und Gutscheinnutzung bleiben ohne Personenbezug für Abrechnung und Auswertungen erhalten. Der Auftraggeber kann Gastdaten außerdem vor Fristablauf über die Funktion zur Gastauskunft und Löschung entfernen.

(2) Rückgabe (Export). Der Auftraggeber kann seine Daten jederzeit mit den Exportfunktionen der Software herunterladen: Bestellungen (CSV, XLS; die kompakte Zusammenfassung auch als PDF), Berichte (Zusammenfassung, Bestellungen, Kunden, Verlauf, Tagesabschluss; CSV, XLS), die Speisekarte (JSON-Datei), Rechnungen und Rechnungsregister (PDF, CSV, XLS; soweit in den Buchhaltungseinstellungen eingerichtet auch strukturierte Rechnung und DATEV-Datei) und die Auskunft zu einem Gast. Alle weiteren Daten des Auftraggebers (etwa Reservierungen, Gutscheine, Öffnungszeiten, Liefergebiete und Einstellungen) exportiert der Auftragnehmer auf Verlangen in Textform in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON, CSV); das entspricht Ziffer 12 (7) der AGB. Die Aufbewahrungspflichten des Auftraggebers für Rechnungen und Belege (Handels- und Steuerrecht) erfüllt er selbst; die Software ist kein Archiv.

(3) Vertragsende. Mit dem Ende des Vertrags beendet der Auftragnehmer das Konto, sperrt die Zugänge des Auftraggebers und beendet die Annahme von Bestellungen. Der Auftraggeber kann ab dem Ende des Vertrags mindestens 30 Tage lang in Textform verlangen, dass der Auftragnehmer ihm die Daten nach Absatz 2 als Export (JSON, CSV) bereitstellt (siehe AGB, Anbieterwechsel); er zieht die Exporte der Software am besten vor dem Ende des Vertrags selbst. Nach diesem Abrufzeitraum löscht der Auftragnehmer die vom Auftraggeber eingegebenen Inhalte (Speisekarte, Öffnungszeiten, Liefergebiete, Gutscheine, Einstellungen und hinterlegte Rechtstexte) innerhalb von 30 Tagen. 90 Tage nach dem Ende des Vertrags anonymisiert der Auftragnehmer bei Auftraggebern, die den Vertrag direkt mit ihm haben, außerdem die Zugänge, die Kontaktdaten des Unternehmens und die Stammdaten der Standorte; im Übrigen geschieht das auf Verlangen des Auftraggebers in Textform. Gastdaten in Bestellungen und Reservierungen löscht oder anonymisiert er nach den Fristen in Absatz 1. Der Auftraggeber kann die Löschung früher in Textform verlangen.

(4) Ausnahmen. Nicht gelöscht werden Daten, die der Auftragnehmer nach Handels- und Steuerrecht (HGB, AO) aufbewahren muss, insbesondere Rechnungen und Belege, und Daten, die bereits ohne Personenbezug anonymisiert sind, insbesondere Positionen und Beträge von Bestellungen. Daten, die der Auftragnehmer nach Gesetz aufbewahren muss, und Daten in Datensicherungen löscht er, sobald die Aufbewahrungspflicht endet bzw. die Sicherung nach ihrem Rotationszyklus überschrieben wird. Lokale Sicherungen bestehen 14 Tage, die externe Kopie höchstens 30 Tage. Bis dahin sind die Daten gesperrt und werden nach einer Wiederherstellung vor dem Weiterbetrieb erneut gelöscht oder anonymisiert.

13. Haftung

Für die Haftung der Parteien untereinander gelten die Haftungsregeln der AGB. Gegenüber betroffenen Personen bleibt die Haftung nach Art. 82 DSGVO unberührt.

14. Laufzeit, Änderungen und Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag gilt, solange der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers verarbeitet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Der Auftragnehmer darf diesen Vertrag ändern, wenn das aus Rechtsgründen oder wegen einer Anordnung einer Aufsichtsbehörde erforderlich ist oder wenn die Änderung den Auftraggeber nicht schlechter stellt; er kündigt sie mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Ziffer 6 bleibt unberührt.

(3) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Die Anlagen sind Teil dieses Vertrags. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Form nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO ist durch die elektronische Bestätigung bei der Registrierung gewahrt.

Anlage 1: Unterauftragsverarbeiter und Empfänger

Teil A: Unterauftragsverarbeiter

Stand: 19. Oktober 2026. Soweit nicht anders angegeben, setzt der Auftragnehmer die Dienstleister dauerhaft ein.

UnterauftragsverarbeiterLeistung und DatenStandort und Übermittlung
DigitalOcean, LLC, 105 Edgeview Drive, Suite 425, Broomfield, CO 80021, USAHosting der Anwendung und der Datenbank; alle Daten nach Ziffer 3Rechenzentrum Frankfurt am Main; Zugriff aus den USA möglich (Data Privacy Framework, hilfsweise Standardvertragsklauseln)
Brevo (Sendinblue SAS), Paris, FrankreichE-Mail-Versand an Gäste (Bestätigung, Status, Reservierung) und an den Auftraggeber; Empfängeradresse und Mailinhalt (Name, Positionen, bei Lieferung Anschrift, Statuslink)Server in der Europäischen Union; einzelne Konzerngesellschaften und Unterauftragnehmer in den USA und Indien (Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework)
Backblaze, Inc., San Francisco, USAexterne Kopie der Datensicherung; ausschließlich verschlüsselte SicherungenRechenzentrum in Amsterdam (EU); Zugriff aus den USA möglich (Data Privacy Framework, hilfsweise Standardvertragsklauseln)
Amazon Web Services EMEA SARL, LuxemburgEingang und Zwischenspeicherung von E-Mails an die Support-Adressen des Auftragnehmers; Inhalt dieser E-MailsRegion Stockholm
Heinlein Hosting GmbH (mailbox.org), BerlinPostfächer des Auftragnehmers; E-Mails an den AuftragnehmerDeutschland
Better Stack, Inc., USAÜberwachung der Erreichbarkeit; keine personenbezogenen Daten. Datenregion Deutschland; Zugriff aus den USA möglich (Standardvertragsklauseln; Better Stack ist nicht im Data Privacy Framework eingetragen)
Functional Software, Inc. (Sentry), San Francisco, USAFehleranalyse; technische Angaben ohne Namen, IP-Adressen, Cookies und FormularinhalteEU-Region (Frankfurt); Zugriff aus den USA möglich (Data Privacy Framework, hilfsweise Standardvertragsklauseln)
OpenCage GmbH, Berlin, DeutschlandUmrechnung von Lieferanschriften in Koordinaten (Ziffer 4 (6)); Anschrift ohne IP-Adresse, Anfragen ohne ProtokollierungRechenzentren in Deutschland und Finnland

Teil B: Empfänger in eigener Verantwortung, keine Unterauftragsverarbeiter

Diese Empfänger verarbeiten Daten nicht weisungsgebunden für den Auftragnehmer, sondern in eigener Verantwortung nach ihren eigenen Bedingungen. Der Auftragnehmer übermittelt ihnen Daten nur auf Weisung des Auftraggebers (Ziffer 4 (5)).

EmpfängerLeistung und DatenStandort und Übermittlung
Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, IrlandZahlungsabwicklung über das Stripe-Konto des Auftraggebers (Ziffer 4 (5)); Betrag, Währung, Kennungen; die Zahlungsdaten der Gäste verarbeitet Stripe in eigener VerantwortungIrland; Übermittlung an Stripe, LLC (USA) möglich

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Löschung und Datensparsamkeit

Überprüfung, Bewertung und Evaluierung